Jagdschule Rehse

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Die Teilnehmerzahl pro Lehrgang ist begrenzt, Ihre Anmeldung ist daher absolut verbindlich. Bei Anmeldung erhalten Sie sofort sämtliche Lehrgangsunterlagen, eine Anmeldebestätigung und die Rechnung.
    Die Seminargebühr ist nach Erhalt der Rechnung zu entrichten. Bei Anmeldung von länger als 10 Monaten vor Lehrgangsbeginn ist die 1. Rate in Höhe von 50% nach Rechnungserhalt fällig und der Rest 4 Monate vor Lehrgangsbeginn. Übernachtungsgebühren sind 2 Wochen vor Lehrgangsbeginn fällig. Ist der Betrag zu Kursbeginn nicht eingegangen, kann der Teilnehmer vom Lehrgang ausgeschlossen werden.
  2. Die Belegung des Lehrgangs erfolgt in der Reihenfolge der Zahlungseingänge. Die Mindestteilnehmerzahl beträgt 5 Personen. Wird diese Teilnehmerzahl nicht erreicht, kann der Kurs auf einen späteren Termin verlegt werden, ohne dass Regressforderungen angemeldet werden können.
  3. Wird die Durchführung des Kurses infolge höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen oder sonstiger von der JAGDSCHULE REHSE nicht zu vertretender Umstände unmöglich, kann der Teilnehmer hieraus weder Schadensersatzansprüche noch ein Rücktrittsrecht herleiten. Bezahlte Gebühren werden in diesem Fall zurückerstattet.
  4. Die JAGDSCHULE REHSE übernimmt keine Haftung für Schäden, die von anderen Kursteilnehmern verursacht werden. Der Teilnehmer stellt die JAGDSCHULE REHSE von Schadensersatzansprüchen anderer Kursteilnehmer oder Dritter für vom Teilnehmer verursachte Schäden frei. Die JAGDSCHULE REHSE schließt die Haftung für vom Teilnehmer mitgebrachte Waffen, Ferngläser und dergleichen aus, soweit der Schaden nicht durch den Lehrbeauftragten schuldhaft verursacht wurde.
  5. Bei Rücktritt vom Vertrag ab 4. Woche vor Lehrgangsbeginn wird sowohl für die Lehrgangsgebühr als auch für gebuchte Übernachtungen auf Gut Gischow eine Stornogebühr in Höhe von 25% fällig. Erfolgt der Rücktritt innerhalb von 10 Tagen vor Lehrgangsbeginn, beträgt die Stornogebühr für die Lehrgangsgebühr 50% und wird mit bereits geleisteten Zahlungen verrechnet. Bei Teilnahme an einem Folgekurs innerhalb von 1 Jahr wird die Stornogebühr bei Antritt zurückerstattet. Bei Vermittlung einer Ersatzperson durch den Stornierenden für den entsprechenden Kurs entfällt diese Regelung.
    Bei Abbruch des Seminars erfolgt keine Rückerstattung für Kursgebühr und gebuchte Übernachtungen. Ein Anspruch auf eine teilweise Erstattung der Gebühr wegen Nichtinanspruchnahme einzelner Leistungen ist nicht möglich.
    Für stornierte Übernachtungen innerhalb 4 Wochen vor Lehrgangsbeginn berechnen wir 20% der Übernachtungsgebühr. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittversicherung. Soll der geplante Lehrgang storniert werden, fallen Bearbeitungsgebühren von 150 € an.
  6. Während der Schießausbildung sind alle Anweisungen der Schießleiter und des Standpersonals zu befolgen. Ein grober Verstoß wird mit sofortigem Ausschluss vom Schießbetrieb geahndet. Eine Erstattung von Gebühren erfolgt in diesem Fall nicht.
    Das unerlaubte Mitnehmen von nicht verbrauchter Munition ist für Nichtberechtigte ein Verstoß gegen das Waffengesetz und kann zur Zulassungsverweigerung zur Jägerprüfung führen.
  7. Während der Waffenhandhabung und des Schießunterrichtes ist der Alkoholgenuss verboten.
  8. Der Teilnehmer verpflichtet sich zu einer gedeihlichen, aktiven Zusammenarbeit sowohl mit dem Lehrkörper, als auch mit den anderen Kursteilnehmern. Eine ständige Anwesenheit während der Ausbildungszeit ist Pflicht und Voraussetzung zur Prüfungszulassung.
  9. Bild- und Tonaufzeichnungen sind nur in Abstimmung mit anderen Kursteilnehmern und dem Ausbildungsleiter gestattet.
  10. Anmeldedaten werden zur Bearbeitung und Verwaltung unter Berücksichtigung des Datenschutzes in unserer EDV-Anlage gespeichert.

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