Jagdschule Rehse

Die Jägerprüfung

Informationen zur Jungjägerausbildung in Mecklenburg-Vorpommern
  • Kein Wohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern notwendig
  • Keine Freistellung Ihrer Heimatbehörde notwendig
  • Prüfung wird im gesamten Bundesgebiet anerkannt
  • Sollten Sie wider Erwarten einen Prüfungsteil nicht bestehen, werden erfolgreich bestandene Prüfungsteile anerkannt
  • Schießprüfung auf dem Trainingsschießstand
  • Polizeiliches Führungszeugnis keine Voraussetzung für Ausbildung und Prüfung
  • Absolventen der Jagdschule Rehse sind "Kundige Person" im Sinne des Fleischhygienegesetzes
Grundvoraussetzungen
  • Belegung eines anerkannten Ausbildungskurses, z. B. an der Jagdschule Rehse auf Gut Gischow
  • Mindestalter am Prüfungstag: 15 1/2 Jahre
  • Bei Minderjährigen eine Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters
Schießprüfung
  • Büchsenschießen:
    • DJV Rehbockscheibe:
      • 5 Schuss stehend angestrichen, ab Kal. .222 Rem
      • Mindestleistung 26 Ringe, Entfernung: 100 m
      • Laufender Keiler: 5 Schuss ab Kal. .222 Rem
      • Es müssen mindestens 3 Treffer in den Ringen erzielt werden, Entfernung: 50 m
  • Flintenschießen:
    • Der Prüfling kann zwischen Kipphase und Wurfscheibe wählen, Kal. 12/70
    • Kipphase: 10 Schuss, es müssen 5 Treffer erzielt werden, Doppelschuss erlaubt, Entfernung: 35 m
    • Wurfscheibe: 10 Scheiben, es müssen 3 Treffer erzielt werden, Doppelschuss erlaubt
  • Kurzwaffe:
    • 2 Treffer vom 6.-10. Ring, Entfernung 10 m
  • Der Prüfungsausschuss kann Frauen und Männern ab 55 Jahren den Voranschlag erlauben.
  • Ein nicht bestandener Schießprüfungsteil kann einmal wiederholt werden.

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Prüfungsfächer (mündlich und schriftlich)
  • Prüfungsfach 1:
    • Tierarten, Wildbiologie, Wildhege, Biotophege, Wild- und Jagdschadensverhütung, Land- und Waldbau
  • Prüfungsfach 2:
    • Jagdbetrieb, Bauart und Funktionsweise von Fanggeräten und deren Einsatz, tierschutzgerechte Haltung, Ausbildung und Führen von Jagdhunden, jagdliches Brauchtum, Unfallverhütung
  • Prüfungsfach 3:
    • Waffenrecht, Waffentechnik, Handhabung, Führung und Aufbewahrung von Jagd- und Faustfeuerwaffen, Munition
  • Prüfungsfach 4:
    • Lebensmittelrecht, insbesondere Anforderungen an die kundige Person mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs, insbesondere Anatomie, Physiologie und Verhaltensweisen des Wildes, Untersuchung des Wildes vor und nach dem Schuss, Kennzeichnung und Behandlung des erlegten Wildes, Hygiene- und Verfahrensvorschriften für den Umgang mit Wildkörpern, Rechts- und Verwaltungsvorschriften für das Inverkehrbringen von Wildbret, Trichinenprobenentnahme und Wildtierkrankheiten
  • Prüfungsfach 5:
    • Tierschutzrecht, Jagd- und Forstrecht, Naturschutz- und Landschaftspflegerecht, ergänzt durch Sicherheits- und andere in Bezug auf die Jagdpraxis einschlägige Vorschriften

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Schriftliche Prüfung

Insgesamt werden 125 Fragen in 5 Fächern gestellt. Davon sind je Fach 15 Fragen durch Ankreuzen und 10 Fragen durch freies Formulieren innerhalb von 2,5 Stunden zu beantworten. Bewertet wird nach einem Punkteschlüssel, der in Noten umgerechnet wird.

Der Prüfungsfragenkatalog kann unter dem folgenden Link heruntergeladen werden: Download des Fragenkataloges

Mündlich - praktische Prüfung

Geprüft wird in 5 Fächern. Je Fach beträgt die Prüfzeit je Prüfling 20 Minuten. Es werden Noten von "sehr gut" (1) bis "ungenügend" (6) je Fach vergeben.

Ergebnis der Prüfung

Die Prüfung ist nicht bestanden, wenn die Schießprüfung auch nach der Wiederholung nicht erfolgreich abgelegt wurde sowie, wenn bei der Waffenhandhabung die Waffen entgegen der Sicherheitsvorschriften gehandhabt wurden. Ebenfalls darf in keinem Fach eine Teilnote von „ungenügend“ (6) erzielt werden. Das Gesamtergebnis der schriftlichen und der mündlich-praktischen Prüfung wird in jedem Fachgebiet zusammengefasst und darf in keinem Fach unter „ausreichend“ (4) liegen (siehe Jägerprüfungsverordnung Mecklenburg-Vorpommern).

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